Langzeitpflege
Heimbewohner kommen an die Kasse

Im Unterschied zu anderen Kantonen beteiligt sich Solothurn nicht an den Kosten. Ob die neue Pflegefinanzierung mit dem Gesetz in Einklang steht, ist fraglich.

Elisabeth Seifert
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Solothurner Zeitung

In einigen Wochen, am 1. Januar 2011, tritt die neue Pflegefinanzierung in Kraft. Mit der entsprechenden Revision des Krankenversicherungsgesetzes will der Bund eine schweizweit möglichst einheitliche Lösung schaffen und zudem die Kosten für die Versicherten plafonieren. Die Umsetzung in den Kantonen präsentiert sich aber alles andere als einheitlich. Gerade auch in der Langzeitpflege. Vor allem der Kanton Solothurn hat ein Modell ausgearbeitet, das sich grundsätzlich von dem anderer Kantone unterscheidet – und dies zulasten der Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime.

Widerstand gegen eine solche Solothurner Insellösung ist vorprogrammiert. Der Kantonsrat hat in der Augustsession einen entsprechenden Auftrag der FDP (siehe Kasten) für dringlich erklärt. Und die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (Sogeko) beantragt dem Parlament jetzt – und zwar einstimmig – den Vorstoss zu überweisen.

Differenz: 30000 Franken pro Jahr

Während mit der neuen Pflegefinanzierung in anderen Kantonen die Kosten für die Versicherten sinken, bleiben diese im Kanton Solothurn mehr oder weniger gleich. Das aber heisst: Ab nächstem Jahr müssen die Bewohner der Solothurner Pflegeheime im Vergleich zu anderen Kantonen tiefer in die Tasche greifen. Die Differenz beträgt bis zu 100 Franken pro Tag.

In Bern zum Beispiel werden betagte Menschen ab nächstem Jahr mit höchstens Fr. 182.70 pro Tag zur Kasse gebeten. Dieser Maximalbetrag setzt bei Pflegestufe 3 an und bleibt gleich bis hin zur höchsten Pflegestufe 12. Ganz ähnlich ist die finanzielle Belastung der Versicherten im Kanton Basel-Stadt. Dort zahlen die Alters- und Pflegeheimbewohner ab der dritten Pflegestufe den Maximalbetrag von Fr. 185.10. Im Kanton Solothurn hingegen liegen die Kosten nur gerade auf Pflegestufe 3 mit
Fr. 181.60 auf einem vergleichbaren Niveau. Dann steigt die Belastung sukzessive an – bis zu 280 Franken pro Tag. Aufs Jahr gerechnet macht das einen Unterschied von bis zu 30000 Franken.

Solothurn hält sich schadlos

Gemäss der neuen Pflegefinanzierung dürfen der versicherten Person von den nicht von Sozialversicherungen gedeckten Pflegekosten höchstens Fr. 21.60 am Tag überwälzt werden. Die übrigen nicht gedeckten Pflegekosten «regeln die Kantone», wie im Gesetz festgehalten wird.

In den umliegenden Kantonen beteiligt sich denn auch die öffentliche Hand – entweder der Kanton oder die Gemeinden oder beide zusammen – künftig mit namhaften Beträgen an den Pflegekosten. Im Kanton Bern etwa mit bis zu Fr. 98.90, in Basel-Stadt mit höchstens Fr. 103.40 Franken pro Tag. Im Kanton Solothurn hingegen müssen die Versicherten grundsätzlich für sämtliche Kosten, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, selber aufkommen. Die öffentliche Hand schaltete sich nur dann ein, wenn die Betroffenen bedürftig werden. Das war bis jetzt so, und das soll – zumindest gemäss dem Willen der Regierung – auch mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung so bleiben.

Regierung glaubt sich im Recht

«Nach unserer Auffassung setzt der Kanton die Vorgaben der Krankenversicherungsgesetzgebung zurzeit um», schreibt die Regierung in ihrer Stellungnahme zum dringlichen Auftrag der FDP. Und zwar deshalb, weil – mit Ausnahme der vom Gesetzgeber festgesetzten Fr. 21.60 – gar keine ungedeckten Pflegekosten anfallen würden.

Zu dieser Überzeugung gelangen die kantonalen Behörden deswegen, weil sie unter dem Begriff Pflegekosten einzig Kosten verstehen, die ohnedies von der Krankenversicherung übernommen werden. «Hinzu kommen nur noch jene Fr. 21.60, die der Versicherte aber selber zahlen muss», sagte Ursula Brunschwyler, stv. Chefin im Amt für soziale Sicherheit (ASO) gestern auf Anfrage. Ob diese eng gefasste Definition der Pflegekosten allerdings im Sinne des Gesetzgebers ist, dürfte fraglich sein. Es wäre dann zum Beispiel überflüssig, von den Kantonen zu verlangen, dass sie die übrigen nicht gedeckten Restkosten regeln, weil es diese in einem solchen Fall schlicht nicht gäbe.

In anderen Kantonen werden die Pflegekosten bedeutend weiter gefasst. In Bern und Basel-Stadt etwa sind darin auch jene Betreuungskosten eingeschlossen, die direkt an die verschiedenen Pflegestufen gekoppelt sind. In Solothurn hingegen wird strikt getrennt zwischen der Pflege im engeren Sinn und sämtlichen Aufwendungen für die Betreuung der Heimbewohner. Letztere aber müssen die Versicherten, sofern sie dazu in der Lage sind, zur Gänze selbst berappen.