Die Stadt Olten muss den Lotteriefondsbetrag von 500'000 Franken, die er für die Renovation des Disteli-Hauses erhielt, nicht an den Kanton zurückzahlen. Die Voraussetzungen für eine Rückforderung seinen nicht gegeben.
Die Stadt Olten bekam das Disteli-Haus vor 16 Jahren von der Firma Abdel geschenkt. Der Lotteriefonds des Kanton Solothurn unterstützte die Umbau- und Renovationsarbeiten mit insgesamt 500000 Franken. Das Oltner Gemeindeparlament beschloss nun am 18. November, das denkmalgeschützte Haus für 1,32 Mio. Franken an ein privates Unternehmen zu verkaufen. Dabei stellte sich die Frage nach einer allfälligen Rückforderung des Betrages.
Für die Solothurner Regierung bleibt aber der denkmalpflegerische Zweck der Beitragsleistung auch durch den Kauf an ein privates Unternehmen bestehen. Auch wenn es wünschenswert gewesen wäre, wenn das Disteli-Haus in der Hand der Öffentlichkeit geblieben wäre. Eine Rückforderung der 500000 Franken wäre auch nicht angebracht, da aus dem Verkaufserlös von 1,32 Mio. Franken für die Stadt Olten kein Gewinn resultiere. Insgesamt flossen 2,1 Mio. Franken in die Renovation. Olten investierte 1,6 Mio. Franken. (lds)