Neue Spitalfinazierung
Angst vor dem «gläsernen Patienten» geht um

Rote Köpfe unter Ärzten im Kanton Solothurn. Schuld ist eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Spitalverband H+. Neu sollen die Spitäler verpflichtet werden, den Kassen automatisch detaillierte Patienteninformationen weiterzuleiten.

Elisabeth Seifert
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Als Folge der neuen Spitalfinanzierung sollen die Spitäler dazu verpflichtet werden, den Versicherungen sämtliche Daten zu Diagnosen, Nebendiagnosen und Behandlungen weiterzuleiten.

Als Folge der neuen Spitalfinanzierung sollen die Spitäler dazu verpflichtet werden, den Versicherungen sämtliche Daten zu Diagnosen, Nebendiagnosen und Behandlungen weiterzuleiten.

Moritz Hager

Rote Köpfe unter Ärzten und Spitälern, auch im Kanton Solothurn. Schuld ist eine kürzlich zwischen den Krankenkassen und dem Spitalverband H+ abgeschlossene Vereinbarung. Neu sollen die Spitäler verpflichtet werden, den Krankenkassen automatisch detaillierte Patienteninformationen weiterzuleiten.

Den Hintergrund für diese Regelung bildet die Einführung der neuen Spitalfinanzierung per 1. Januar 2012: Künftig werden die Spitäler nicht mehr nach Aufwand gezahlt, sondern sie erhalten für die Behandlung einer bestimmten Diagnose eine Fallpauschale.

«Patientenschutz hoch gewichtet»

Auf Kritik stösst, dass sich die Krankenversicherer nicht etwa damit begnügen, dass die Spitäler auf ihren Abrechnungen die Diagnose(n) vermerken, die der Spitalbehandlung zugrunde liegen. Die Vereinbarung schreibt den Spitälern vielmehr vor, auf ihren Abrechnungen den ganzen Behandlungspfad sowie alle Diagnosen, die während der Periode der Rechnungsstellung festgestellt worden sind, aufzuführen.

In Kraft tritt die Vereinbarung, die nebst der umstrittenen Datenweitergabe weitere Umsetzungsbestimmungen der neuen Spitalfinanzierung enthält, wenn sie bei einer Mehrheit der Schweizer Spitäler auf Zustimmung stösst. Die Frist läuft noch bis 15. August. Erste Stellungnahmen der Spitäler, etwa im Kanton Aargau (siehe Text rechts) und auch der Solothurner Spitäler AG (soH), machen deutlich, dass ein Inkrafttreten fraglich ist.

«Das Weitergeben von Daten, die mit der eigentlichen Behandlung nichts zu tun haben, geht für uns zu weit», sagt Eric Send, stellvertretender Leiter Kommunikation der Solothurner Spitäler AG (soH). Wenn bei einem Patienten, der sich wegen einer Schlüsselbeinfraktur behandeln lässt, zum Beispiel noch ein psychisches Problem festgestellt werde, müsste dies künftig den Krankenkassen mitgeteilt werden, obwohl dies für die Behandlung der Fraktur irrelevant ist. Eric Send: «Wir gewährleisten selbstverständlich die notwendige Transparenz über unsere Leistungen, wir wehren uns aber dagegen, dass für die Abrechnung unnötige Patientendaten telquel weitergegeben werden.» Der Patientenschutz und das Arztgeheimnis würden in der soH «sehr hoch» gewichtet. Eine ausführliche Stellungnahme stellt die soH für Mitte August in Aussicht.

«Gefahr der Risikoselektion»

Zu Diskussionen führt die umfassende Informationspflicht der Spitäler auch innerhalb der Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte Kanton Solothurn (Gaeso). Die Solothurner Ärzteschaft argumentiert dabei auf der Linie der Schweizer Ärztevereinigung FMH. «Aus der Sicht der FMH ist die nicht anonymisierte und umfassende Übermittlung von Diagnosen und Behandlungen gesetzwidrig, ungeeignet und unverhältnismässig», unterstreicht Lukas Meier, Co-Präsident der Gaeso. So dürfen die Versicherungen gemäss Gesetz nur Informationen erhalten, die für sie auch wirklich relevant sind. «Es haben aber längst nicht alle Diagnosen und Behandlungen eine Auswirkung auf die Abrechnung.» Und: Gemäss dem Gesetzeswortlaut «kann» der Versicherer eine genaue Diagnose oder zusätzliche Auskünfte medizinischer Natur verlangen. Laut besagter Vereinbarung «muss» das Spital aber sämtliche Diagnosen und Behandlungsdaten liefern, so der Co-Präsident der Gaeso. Für ihn steht zudem fest: «Durch die Bekanntgabe aller Daten müssten die Versicherten damit rechnen, dass sie risikoselektioniert werden.»

Der «gläserne Arzt»

Nicht gelten lässt solche Kritik Silvia Schütz, Mediensprecherin beim Krankenversicherungsverband Santésuisse, der zusammen mit dem Spitalverband H+ die Vereinbarung ausgehandelt hat. «Für die Rechnungskontrolle, zu der wir per Gesetz verpflichtet sind, brauchen wir einen adäquaten Zugang zu den für die Kontrolle relevanten Daten.» Wenn ein neues System wie die Fallpauschalen eingeführt werde, brauche es eine strikte Preiskontrolle, was allen Prämienzahlern zugute komme.

Ein Beispiel: Für eine Blinddarmoperation, bei der Komplikationen auftreten, müssen die Versicherungen im System der Fallpauschalen mehr bezahlen als für eine Blinddarmoperation ohne Komplikationen. «Nur wenn wir wissen, wodurch die Komplikationen entstehen, etwa durch die Nebendiagnose Herzinsuffizienz, können wir beurteilen, ob die Einteilung in diese Fallgruppe korrekt ist.» Die Daten dienen, so Schütz, ausschliesslich der Rechnungskontrolle und führen nicht zum «gläsernen Patienten», sondern vielmehr zum «gläsernen Arzt».

Den Datenschutz sieht die Santésuisse-Sprecherin gewährleistet: So können Patienten verlangen, dass ihre Daten nur dem Vertrauensarzt der Versicherung bekannt gegeben werden. Vor allem aber: «Abgelegt werden die Daten ausschliesslich in anonymisierter Form.»

Der Spitalverband H+ gibt bis zum 15. August, dem Stichtag für die interne Abstimmung, keine Stellungnahme ab.