Obergericht Solothurn
13-jährige vom besten Freund des Onkels mit Whiskey «abgefüllt»

Ein 30-jähriger Schweizer hat der 13-jährigen Nichte seines Freundes Whiskey verabreicht. Weshalb Simon D.* am 14. August 2009 im Haus seines engen Freundes Marcel J.* in dessen Abwesenheit verweilte, blieb an der gestrigen Verhandlung unklar.

Christoph Neuenschwander
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Gefährlicher Whiskey: Tanja J.* hatte mindestens 1,28 Promille im Blut. (Symbolbild)

Gefährlicher Whiskey: Tanja J.* hatte mindestens 1,28 Promille im Blut. (Symbolbild)

Keystone

Unbestritten ist, dass sich zur gleichen Zeit die damals 13-jährige Tanja J.* im Haus befand, die Nichte und Patentochter von Marcel J. also. Tanja wurde um 20 Uhr im benachbarten Elternhaus stark betrunken von ihren Eltern aufgefunden.

Laut rechtsmedizinischer Berechnung hatte das Mädchen eine Alkoholvergiftung mit mindestens 1,28 Promille erlitten. Am Flaschenhals wurden DNA-Spuren von drei Personen gefunden. Hauptsächlich von Tanja. Als weiterer Spurengeber ist Simon D. nicht auszuschliessen, die dritte Person konnte nicht identifiziert werden.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte D. wegen Verabreichens gesundheitsgefährlicher Stoffe an Kinder zu 20 Tagessätzen à 90 Franken (total 1800 Franken). Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hob das Urteil 2011 auf, die Opferfamilie zog ans Obergericht weiter.

«Suspekte» Flasche

Sowohl Tanja als auch Simon D. durften die Wohnung alleine betreten. «Ich bin zum Haus gefahren, um Unterlagen zu studieren und abzuholen», sagte der Finanzberater Simon D. gestern aus.

Auf Nachfrage des Präsidenten der Strafkammer, Daniel Kiefer, bestätigte er, dass er sich im Haus eigentlich mit einer Frau verabredet hatte. Diese habe ihm unterwegs abgesagt, er sei der Unterlagen wegen – «Finanzunterlagen und persönliche Dinge» – trotzdem hingefahren.

Am Nachmittag habe er einmal die Stube betreten und Tanja angetroffen, die sich DVDs anschaute. Vor der Heimreise sei er nochmals durchs Wohnzimmer gegangen.

Tanja sei nicht mehr da gewesen, dafür eine Whiskey-Flasche. Später habe er Marcel J. angerufen und ihm vom Whiskey erzählt. «Ich fand die Flasche suspekt.»

Widersprüchliche Aussagen

Die Opferanwältin Melania Lupi fand die Aussagen von D. unvollständig und widersprüchlich. So habe er der Polizei 2009 nichts von einer Frau oder von «Unterlagen studieren», sondern lediglich von «Unterlagen abholen» gesagt.

Doch wer hole zwei Stunden lang Unterlagen ab? Und wieso habe ein Finanzplaner seine Finanzunterlagen im Haus eines Freundes? Zudem habe Simon D. bei Marcel J. damit angegeben, sich an besagtem Tag mit der verabredeten Frau getroffen und mit ihr geschlafen zu haben. Und dem Vater von Tanja habe er gebeichtet, dass er die Tochter mit der Flasche erwischt und sie ihr weggenommen habe.

Tanja selbst war an der gestrigen Gerichtsverhandlung nicht anwesend, hatte aber zuvor mehrmals behauptet, der Beschuldigte habe sie «abgefüllt». Laut der Anwältin habe sie der damals 30-jährige Simon D. gefragt, ob sie schon einmal geküsst worden sei.

Und als Tanja vom Alkohol schwindlig wurde, habe er ihr geraten, mit den Kleidern unter die Dusche zu gehen. «Das sind Details, die man sich nicht einfach ausdenkt», stellte Lupi fest.

Deshalb erachte sie die Aussagen des Mädchens als glaubwürdig. Praktisch ein Schuldeingeständnis von Simon D. sei dagegen die Tatsache, dass er per SMS an Marcel J. immer wieder beteuert habe, wie leid ihm der Vorfall tue, und dass er sich verantwortlich fühle.

Mangelhafte Beweismittel

«Tanja durfte ins Haus und musste auch nicht immer beaufsichtigt werden», so Lupi. «Weshalb also fühlte sich Simon D. schuldig? Doch wohl, weil er das Mädchen ‹abgefüllt› und alleine zurückgelassen hatte.»

Die Anwältin forderte eine härtere Strafe als ursprünglich von der Staatsanwaltschaft ausgesprochen: eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten, eine Genugtuung von 2000 Franken und Schadenersatz für die Arztkosten über 436 Franken.

Alexander Kunz, Anwalt des Beschuldigten, stellte die Qualität der Beweismittel und die «Interpretationen und Unterstellungen» infrage. Tanja habe im Selbsttest Alkohol getrunken, gemerkt, dass sie etwas Dummes getan hatte, und eine Erklärung und einen Sündenbock gebraucht.

Die Spuren an der Flasche seien nicht auf den 14. August zurückzuführen, sondern auf den Geburtstag, den Simon D. kurz davor im Haus von Marcel J. gefeiert hatte.

Dies erkläre auch die dritte Speichel-Spur. «Es lässt sich weder nachweisen, dass Tanja in der Anwesenheit von Simon D. getrunken, noch dass er sie zum Trinken aufgefordert hat.»

Weil das Gericht das Mädchen als glaubwürdiger einstufte, verurteilte es Simon D. zu 90 Tagessätzen (bedingt) à 140 Franken (total 12600 Franken), einer Genugtuung von 500 Franken und Schadenersatz von 333 Franken.

Name von der Redaktion geändert