Strassenverkehr - Parkieren, Rechtsabbiegen, Alkohol – diese neuen Verkehrsregeln sind in Kraft getreten
Strassenverkehr
Parkieren, Rechtsabbiegen, Alkohol – diese neuen Verkehrsregeln sind in Kraft getreten
Der Bundesrat hat eine Reihe neuer Verkehrsregeln beschlossen. Die Änderung im Strassenverkehr sind auf das neue Jahr in Kraft getreten. Ein Überblick.
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Nicht nur für Velofahrer gelten in diesem Jahr neue Regeln. (Symbolbild)
Bruno Kissling
Seit gestern dürfen auf Autobahnraststätten alkoholische Getränke ausgeschenkt und verkauft werden. Bis 12-Jährige dürfen künftig mit dem Velo auf dem Trottoir fahren. Und wer auf Autobahnen im Notfall keine Rettungsgasse bildet, wird gebüsst.
Diese und viele weitere Anpassungen von Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften hat der Bundesrat Ende Mai 2020 verabschiedet, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Strassen (Astra) heisst. Die Verordnungsanpassungen sollen dem Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit dienen. Sie sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und erfolgen teilweise auf Geheiss des Eidgenössischen Parlaments. Folgende Regeln gelten ab diesem Jahr:
1. Alkoholverkauf auf Raststätten
Die Aufhebung des Alkoholverkauf-Verbots auf Raststätten gilt ab diesem Jahr.
Keystone
Im Herbst 2017 hatte das Parlament beschlossen, den Alkoholverkauf auf Raststätten zu erlauben. Das Verbot gilt seit über 50 Jahren. Das Alkoholausschankverbot auf Autobahnraststätten war 1964 zusammen mit einer Promillegrenze eingeführt worden. Nach all den Jahren wird es nun aufgehoben.
2. Reissverschlusspflicht
Wer das Reissverschlussprinzip missachtet, wird gebüsst.
SEVERIN BIGLER
Zu den neuen Regeln ab diesem Jahr gehört auch eine sogenannte Reissverschlusspflicht, wenn Fahrspuren abgebaut werden. Die Automobilisten müssen die Fahrzeuge auf der abgebauten Spur einschwenken lassen. Damit soll die gängige Unsitte verhindert werden, dass viele Verkehrsteilnehmende zu früh auf die verbleibende Spur wechseln und damit einen besseren Verkehrsfluss verhindern. Wer das Reissverschlussprinzip missachtet, wird gebüsst.
3. Rettungsgassen
Neu Pflicht: Autos bilden eine Rettungsgasse für die Ambulanz oder Polizei.
CH Media
Das gleiche droht Autolenkern, welche die Bildung einer Rettungsgasse verunmöglichen. Neu wird es zur Pflicht, bei einem Stau zwischen der linken und der rechten Spur (bei dreispurigen Strassen zwischen der linken und den zwei rechten Spuren) ausreichend Platz für die Rettungsfahrzeuge freilassen. Dies, ohne dabei den Pannenstreifen zu belegen. Wer nicht genügend Platz freilässt, bezahlt nun ebenfalls eine Busse.
4. Rechtsvorbeifahren
Stockt der Verkehr, soll künftig Rechtsvorbeifahren erlaubt sein.
KEYSTONE/URS FLUEELER
Das Rechtsvorbeifahren ist seit Anfang dieses Jahres auch erlaubt, wenn sich nur auf dem linken oder bei dreispurigen Autobahnen auf dem mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Dies war bisher nur im parallelen Kolonnenverkehr erlaubt. Rechtsüberholen und unmittelbares Einschwenken danach bleibt verboten und wird ebenfalls gebüsst.
5. Schwere Motorwagen
Für Motorwagen über 35 Tonnen werden Nacht- und Sonntagsfahrverbot aufgehoben.
Chris Iseli/AZ
Wer mit einem Personenwagen bis 3,5 Tonnen Gewicht einen Anhänger zieht, darf neu 100 statt wie bisher nur 80 Stundenkilometer schnell fahren. Dies sofern Anhänger und Zugfahrzeug für diese Geschwindigkeit zugelassen sind. Für Blutspendedienste mit ihren schweren Motorwagen über 35 Tonnen werden Nacht- und Sonntagsfahrverbot, für Veteranenfahrzeuge das Sonntagsfahrverbot aufgehoben.
6. Fahren auf den Trottoirs
Kinder bis zwölf Jahre ist es erlaubt, auf dem Trottoir Velo zu fahren.
CH Media
Kinder bis 12 Jahre dürfen gemäss den angepassten Regeln mit ihrem Velo auf dem Trottoir fahren, sofern kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Bisher durften dies nur Kindergärtler tun. Der Bundesrat ist sich gemäss Mitteilung bewusst, dass dies Fussgänger auf den Trottoirs stören kann. Die neue Regelung diene jedoch der Verkehrssicherheit, weil sie helfe, Zusammenstösse von Kindern mit Autos zu verhindern.
7. Neue Regeln für Velo und Töffli
In Tempo-30-Zonen sind neu vortrittsberechtigte Fahrstrassen für Velos möglich.
KEYSTONE/GAETAN BALLY
Velo- und Töfflifahrende dürfen neu an Ampeln bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Vor Lichtsignalen kann nun ein Bereich für Velofahrer markiert werden, auch wenn kein Radstreifen vorhanden ist. Zusätzlich wird eine Umleitungswegweisung für den Langsamverkehr eingeführt. In Tempo-30-Zonen sind neu vortrittsberechtigte Fahrstrassen für Velos möglich.
Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet:
Astra
8. Tramstrasssen
Tramstrassen werden nun genau markiert.
GEORGIOS KEFALAS
Bei Fussgängerstreifen kann neu ein Piktogramm auf der Fahrbahn auf Tramtrassen hinweisen. Ein Versuch mit betroffenen Städten hat laut Astra gezeigt, dass diese Massnahme einen günstigen Einfluss auf die Verkehrssicherheit hat.
9. Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge können künftig schneller und besser geladen werden.
Keystone
Für den ruhenden Verkehr wird ab diesem Jahr neu das Symbol der Ladestation geschaffen. Es markiert Abstellflächen, die über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. Parkfelder mit Ladestationen können neu grün eingefärbt werden. Dies soll das Auffinden von Ladestationen erleichtern. Das Vorgehen entspricht einem Anliegen des Parlaments (Motion der Grünliberalen Fraktion «Grüne Zonen für Elektrofahrzeuge»).
Symbol für Ladestationen:
Astra
10. Parkieren
Nun soll es nicht mehr nur für Autos Parkplätze geben.
Bruno Kissling
Das Signal «Parkieren gegen Gebühr» gilt neu für alle Fahrzeuge. Dies erlaubt es, auch Parkfelder für Motorräder, Mofas und schnelle E-Bikes einzuführen, für die man bezahlen muss. (sda)