Ab 1. Januar 2021 treten einige neue Verkehrsregeln in Kraft:
- Um den Einsatz für Blaulichtfahrzeuge zu erleichtern, müssen die Autofahrer in Zukunft bei stockendem Verkehr oder Stau unaufgefordert eine Rettungsgasse bilden.
- Bei Stau, stockendem Verkehr oder Unfällen auf der Autobahn darf rechts vorbeigefahren werden.
- Auf Autobahnrastplätzen darf wieder Alkohol verkauft und ausgeschenkt werden.
- Velos und Mofas dürfen unter bestimmten Bedingungen bei Rot rechts abbiegen.
- Kinder bis 12 Jahre dürfen mit dem Velo auf dem Trottoir fahren, wenn es keinen Radstreifen gibt. Fussgänger haben jedoch Vortritt.
- Jugendliche können den Lernfahrausweis für PKW schon mit 17 Jahren erwerben.
- Wer ein Auto mit Einparkhilfe besitzt, darf künftig die Hände vom Steuer nehmen oder das Fahrzeug während des Parkierens auch verlassen.