Urteil
Bischof Huonder scheitert vor Bundesgericht mit Klage gegen Katholische Landeskirche

Die Katholische Landeskirche Graubünden spricht Geld für einen Verein, für den Abtreibung eine legitime Option darstellt. Damit hat sie die Glaubensfreiheit nicht verletzt. Der Churer Bischof Vitus Huonder ist mit einer entsprechenden Klage abgeblitzt.

Kari Kälin
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Vitus Huonder, Bischof von Chur.

Vitus Huonder, Bischof von Chur.

Schweiz am Wochenende

Das Bundesgericht setzt einen Schlussstrich unter einen jahrelangen Streit zwischen dem Churer Bischof Vitus Huonder und dem Corpus Catholicum, dem Parlament der katholischen Landeskirche. Die Richter in Lausanne haben eine Beschwerde des Bistums Chur wegen Verletzung der Religionsfreiheit abgewiesen, wie das Bundesgericht am Mittwoch mitteilt.

Um was geht es? Ende Oktober 2012 beschloss der Corpus Catholicum, die Schwangerschaftsberatungsstelle Adebar mit jährlich 15 000 Franken zu unterstützen. Der Verein bietet unter anderem Beratungen zum Thema Verhütung und Schwangerschaftsabbruch an, Abtreibung hält er für legitim.

Das Bistum Chur wähnte die Religionsfreiheit verletzt. Es störte sich daran, dass die Landeskirche, eine Organisation mit dem Label «katholisch», Gelder spricht für einen Verein, dessen Sexualmoral dem kirchlichen Zeugnis für den Schutz des Lebens widerspricht.

Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil vom 17. Dezember zwar zum Schluss, ein Teil der Tätigkeiten von Adebar sei aus Sicht der römisch-katholischen Kirche abzulehnen. Dies genüge aber nicht, um den Beitrag an den Verein zu unterbinden. So stamme das Geld für Adebar von der Landeskirche und nicht von der römisch-katholischen Kirche. Zudem werde diese und die Gläubigen durch den Beitrag an Adebar nicht gehindert, ihre Glaubensüberzeugungen zu leben und zu verbreiten. Schliesslich habe die Landeskirche Adebar selber die Auflage gemacht, die Gelder nicht für Beratung über Abtreibungsmethoden oder vergleichbare Themen zu verwenden. Die Befürchtung des Bistums Chur, die römisch-katholische Kirche könnte in der öffentlichen Wahrnehmung an Glaubwürdigkeit einbüssen, betrachtet das Gericht als «weit hergeholt».

Das Geld für Adebar überwies die Landeskirche wegen des Rechtsstreits auf ein Sperrkonto. Unterdessen haben sich dort 90 000 Franken angehäuft.