(rwa) Heute gilt: Wer Zivilschutz leistet, muss vom 20. bis zum 40. Altersjahr einrücken. Damit ist nun Schluss. Die Dienstpflicht wird gesenkt und zwar auf 14 Jahre. Entlassen wird auch, wer 245 Einsatztage absolviert hat. Dies mache das Dienstleistungssystem flexibler, argumentiert der Bundesrat.
Er hat am Mittwoch das totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz auf nächstes Jahr in Kraft gesetzt. Die Revision stärke die Führung, die Koordination und die Einsatzfähigkeit des Bevölkerungsschutzes im Krisenfall, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz in einer Mitteilung.
Das revidierte Gesetz legt zwar bei der Dienstpflicht für den Zivilschutz zwölf Jahre fest, gibt dem Bundesrat aber die Möglichkeit, die Dauer um zwei Jahre zu verlängern. Auf Wunsch der Kantone habe der Bundesrat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, heisst es in der Mitteilung weiter. Ziel sei es, den seit einiger Zeit markanten Rückgang bei den Rekrutierungszahlen im Zivilschutz und dem damit einhergehenden Personalengpass entgegenzuwirken.