Mindestlöhne, verlängerter Vaterschaftsurlaub und ein 13. Monatslohn: Die Gärtnerinnen und Gärtner in Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura unterstehen neu einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Der GAV für die Gartenbaubranche wurde von den Kantonalsektionen Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura des Unternehmerverbands Jardin Suisse sowie den Gewerkschaften Unia, Syna und Grüne Berufe Schweiz präsentiert, wie sie am Montag gemeinsam mitteilten. Er ist allgemeinverbindlich und gilt ab dem 1. August bis 2024 für alle Gärtnerinnen und Gärtner dieser Regionen.
Die «historische Vereinbarung» sei das Ergebnis eines mehrjährigen Dialogs und Ausdruck des Willens der Sozialpartner, gemeinsam würdige Arbeitsbedingungen in der Branche zu gewährleisten. Bestandteile des GAV sind unter anderem Mindestlöhne, ein 13. Monatslohn und ein längerer Vaterschaftsurlaub als im Gesetz vorgesehen.
Über den GAV hinaus wollen die Sozialpartner durch klare Regeln und Kontrollinstrumente missbräuchliche Arbeitsverhältnisse und unlauteren Wettbewerb bekämpfen und die Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern, wie es weiter heisst.
Gemäss der Gewerkschaft Unia hinkt die Grüne Branche im Vergleich mit anderen Berufen des Baugewerbes weit hinterher: Sie habe tiefere Löhne, längere Arbeitszeiten und die Arbeitnehmenden gehen fünf Jahre später in Pension. Da es für den Gartenbau und -unterhalt noch keinen schweizweiten, verbindlichen GAV gibt, seien auch die Löhne und Arbeitsbedingungen in vielen Kantonen schlechter als in vergleichbaren Branchen. Auch in der Deutschschweiz fehlt bislang ein allgemeinverbindlicher GAV. (abi)