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Nachdem im Mai bei Lachmöwen Vogelgrippe-Fälle aufgetreten sind, hat der Bund seine Verordnung angepasst. Die Kantone können bei Bedarf örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen.
Seit der Aufhebung der Schutzmassnahmen per Anfang Mai traten in den Kantonen Zürich und St. Gallen bei einzelnen Kolonien von Lachmöwen wieder Vogelgrippe-Fälle auf. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat deshalb reagiert: Bei lokalen Ausbrüchen unter Wildvögeln sollen die Kantone örtlich begrenzte Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergreifen. Die entsprechende Verordnung tritt ab Samstag in Kraft und gilt bis Ende Juli.
Das BLV betont allerdings, dass das Risiko einer grossflächigen Ausbreitung der Seuche derzeit gering sei. Der Grund: Die Wildvögel brüten momentan und sind daher ortsgebunden. Trotzdem könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Vogelgrippe auf von Menschen gehaltene Hühner, Enten und Vögel übergreife.
Nun sollen die kantonalen Veterinärämter das Risiko einer Ausbreitung beurteilen. Dabei orientieren sie sich am Verhalten der betroffenen Wildvögel sowie an deren Nähe zu anderen Nistplätzen und zu Geflügelhaltungen in der betroffenen Umgebung, wie es weiter heisst. Zudem sollen die Geflügelhalter in der gesamten Schweiz weiterhin wachsam sein – mögliche Vogelgrippefälle müssen sofort den Behörden gemeldet werden.
Ausserdem beobachtet das BLV die Situation aufmerksam. Da die Wildvögel ab Mitte Sommer ihre Nistgebiete verlassen, kann sich das Seuchengeschehen dann erneut verändern. Der Bund wird im Sommer über allfällige weitere Massnahmen entscheiden.
Zudem geht er davon aus, dass die gehaltenen Hühner und Enten auch im nächsten Winter schweizweit geschützt werden müssen. Daher sollen die Halter ihre Gehege frühzeitig ausrüsten, um den Kontakt zwischen ihren Tieren und Wildvögeln zu vermeiden – etwa durch überdachten und umzäunten Auslauf. (abi)