Gesundheitswesen
Preisüberwacher warnt vor überrissenen Spital-Rechnungen für Zusatzleistungen

Missstand im Gesundheitswesen: Der Preisüberwacher wirft den Spitälern vor, Zusatzleistungen zu teuer abzurechnen. Er fordert regulatorische Änderungen.

André Bissegger
Drucken
Der Preisüberwacher ist der Ansicht, dass Spitäler zu viel für Zusatzleistungen verrechnen. (Symbolbild)

Der Preisüberwacher ist der Ansicht, dass Spitäler zu viel für Zusatzleistungen verrechnen. (Symbolbild)

Keystone

Einzelzimmer oder freie Arztwahl: Preisüberwacher Stefan Meierhans hat die Krankenzusatzversicherungstarife der Schweizer Spitäler analysiert. Damit werden zusätzliche Leistungen abgerechnet, die über den Leistungsumfang der obligatorischen Grundversicherung hinausgehen.

Seine Erkenntnisse sind happig: Er wirft den Spitälern in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht vor, wohl flächendeckend überhöhte Preise für halbprivat- und privatversicherte Patienten abzurechnen. Dies schlage sich in überhöhten und nicht zu rechtfertigenden Prämien für die Halbprivat- und Privatversicherungen nieder. Für ihn ist klar: Es braucht regulatorische Änderungen, «um die Tarife flächendeckend auf ein vernünftiges Mass zurückzuführen».

Ausserdem sollen die Versicherer dafür sorgen, nur noch die Kosten zu bezahlen, die aufgrund von Mehrleistungen gerechtfertigt und preislich begründbar sind. Die Spitäler wiederum sollen Transparenz bei Kosten und Leistungen schaffen.

Stiftung für Konsumentenschutz sieht Betrug

Die Stiftung für Konsumentenschutz spricht in einer Reaktion auf den Bericht von «Fantasiekosten», die über Zusatzversicherungen abgerechnet werden – und zwar systematisch. Damit würden die Spitäler immense Einnahmen generieren und die Versicherungsprämien ungebremst in die Höhe treiben. Konkret würden privatversicherte Patienten Zusatzkosten von durchschnittlich rund 1'800 Franken verursachen. «Die Spitäler stellen aber fast 9000 Franken in Rechnung», schreibt sie in einer Mitteilung.

Sie wirft den Krankenkassen vor, nicht konsequent zu prüfen, ob die Leistungen tatsächlich erbracht wurden und die hohen Zusatzkosten gerechtfertigt sind. Zahlreiche Patientinnen und Patienten hätten diesen Missstand gegenüber dem Konsumentenschutz belegt.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma), der Preisüberwacher, die kantonalen Gesundheitsdirektoren und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sollen daher durchgreifen und den Missstand beheben. Der Konsumentenschutz prüfe zudem, in konkreten Einzelfällen die Justiz einzuschalten, wird Konsumentenschutz-Präsidentin Prisca Birrer-Heimo zitiert. «Verschiedene Beispiele, die uns vorliegen, grenzen für uns an Betrug.»