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Der Bundesrat soll die Ausschaffung von kriminellen Ausländern verbessern: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hat einer entsprechenden Motion zugestimmt.
(abi) Die Motion wolle die Umsetzung der obligatorischen Landesverweisung in mehreren Punkten verbessern, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, eine entsprechende Änderung des Strafrechts vorzulegen.
So sollen nach Ansicht der Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) Staatsanwaltschaften neu eine Ausschaffung im Strafbefehlsverfahren anordnen können. Zudem entschied die Kommission, dass eine drohende Landesverweisung nicht mehr genügen soll, damit eine notwendige Verteidigung bestellt wird. Einig waren sich die Kommissionmitglieder hingegen darin, dass die sogenannten Katalogstraftaten, die zu einer obligatorischen Landesverweisung führen, überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.