In Solothurn geht es wieder um ein Haus, das eigentlich nicht abgerissen werden sollte, aber kann.
Jüngst die Villa Luder, jetzt das Laubsägelihaus: In Solothurn häufen sich Fälle von Bauten, die zwar in einem Inventar des Kantons als erhaltens- und schützenswert eingestuft werden, doch womöglich abgerissen werden. Was nicht verboten ist. Denn geschützt sind die Häuser nicht. Nur dann müssen die Eigentümer sie erhalten.
Das führt jetzt wie im Fall Laubsägelihaus zur totalen Blockade: Der Besitzer will und kann das Haus nicht renovieren, weil schier unbezahl- und finanzierbar, die Denkmalpflege aber möchte genau dies. Am Schluss steht wohl ein Abrissgesuch, dem – wie im Fall der Villa Luder vor einigen Monaten – entsprochen wird. Weil man rechtlich nicht anders kann.
Was nützt also ein Inventar, wenn die Objekte darin nicht vor dem Abbruch bewahrt werden können? Stadt und Kanton Bern gehen einen pragmatischen Weg: Sie haben die Liste der inventarisierten Objekte zusammengestrichen. Der Kanton will nur noch 27 000 statt 39 000 Gebäude im Inventar haben, die Stadt Bern von 5160 aufgelisteten Objekten auf 2850 zurückfahren.
Bei uns dürfte der Fall Laubsägelihaus solche Trends nicht fördern, sondern eher den Wunsch der Denkmalpflege zementieren, dass Gemeinden über die laufende Ortsplanungsrevision den Schutz ihrer Inventar-Bauten forcieren. Das allerdings nützt dem Laubsägelihaus wenig, denn die Revision dauert noch. Auch ist fraglich, ob die Verschärfung der Schutzabsicht durchkommt. Vielleicht müsste sich der Kanton einen unkonventionellen Plan überlegen: Er kauft das Laubsägelihaus, renoviert es und siedelt dort die Denkmalpflege an. Die jetzt in einer Null-acht-fünfzehn-Villa zu Hause ist, die man für gutes Geld verkaufen könnte.
wolfgang.wagmann@azmedien.ch