Es war ja nun wirklich keine Staatsaffäre. Und dennoch: Was sich nach 15 Jahren Gesamtarbeitsvertrag im Kanton Solothurn bei der Verwendung des Solidaritätsfünflibers der Staatsangestellten an Gewohnheitsrecht angesammelt hatte, war doch allerhand. Und es schadete gewiss nicht, dass da einmal ein bisschen genauer hingeschaut wurde. Auch wenn das, nicht überraschend, längst nicht allen in den Kram passte.
Es ist im Sinn der Institution Solidaritätsbeiträge sehr zu hoffen, dass die Präzisierungen im Umgang mit den nicht unerheblichen Mitteln, die Jahr für Jahr verteilt werden, zu Klärung ebenso wie zu Transparenz führen. Denn Vertrauen ist das Kapital all dieser Einrichtungen. Und letztlich auch jenes des Gesamtarbeitsvertrags selbst.
Das ist umso wichtiger, als der Regierungsrat mit der Schaffung eines Kaderreglements und der Auskopplung der Spitzenkräfte der Verwaltung aus dem Vertragswerk einen gewagten Schritt skizziert hat. Da kommen noch einige Diskussionen auf Verwaltung und Politik zu. Gegessen ist das Ganze jedenfalls noch lange nicht.
Solothurn muss aufpassen, dass es die Segnungen des Gesamtarbeitsvertrags nicht leichtfertig verspielt, indem das Fuder überladen wird. Und das Parlament, aus dem der Anstoss ursprünglich kam, am Ende nicht weniger statt mehr zu sagen hat. Das wäre dann ein Bärendienst an der ganzen Sache.
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