Schon heute gibt es «Ausschaffungen».
Ausländer sind kriminell», «Ausländer nehmen Schweizern die Arbeit weg», «Ausländer sind ...» – Alle Ausländer? Spätestens beim Nachbarn, der gegenüber wohnt, stimmt das Klischee nicht mehr. Halt eine Ausnahme. Ein guter.
Wer ist gut und wer nicht – wer darf in der Schweiz bleiben und welcher Ausländer muss nach einem Delikt gehen? Das entscheiden heute die Migrationsämter und die Gerichte. Und sie tun dies differenziert. Diese Zeitung hat Dutzende Bundesgerichtsurteile zur Solothurner Praxis bei den Entzügen von Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen durchgeblättert und geschaut, wer die Schweiz verlassen muss. Die Erkenntnis daraus: Es gibt kein Schema X. Jeder Fall ist anders. Und jedes Mal wägen die Gerichte genau ab.
Es gibt in den Urteilen erschütternde kriminelle Karrieren. Doch der Blick zeigt: Gerichte und Migrationsbehörden zeigen Härte. Beim Kinderschänder oder beim unbelehrbaren Gewalttäter gibts wenig Pardon. Es gibt Familienväter, die gehen müssen. Junge, hier geborene Ausländer müssen wegen der Anhäufung von Drogendelikten oder wegen Beschaffungskriminalität ausreisen. Delikte, die ihnen selbst manchmal mehr weh taten als anderen. Manchmal aber gibt das Gericht eine letzte Chance: Wenn der junge Raser nur einmal straffällig wurde. Oder wenn sonst ein Kind ganz alleine ohne Elternteil hier leben müsste.
Die Gerichte tun mit ihrem Abwägen nach verschiedensten Kriterien nichts anderes, als wenn wir sagen: «Nicht alle Ausländer. Ich habe da einen Nachbarn ...» Wenn am 28. Februar die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, können die Gerichte nicht mehr differenzierend urteilen. Das ist, als ob man die Augen schliesst und so tut, als ob es den Nachbarn gegenüber nicht gibt.
lucien.fluri@azmedien.ch