Sexgesetz
Auch Bordelle müssen Spielregeln einhalten

Nun gilt das Sexgesetz für Solothurner Erotik-Salons. Das hat Folgen.

Bastian Heiniger
Bastian Heiniger
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Bordelle brauchen eine Betriebsbewilligung. (Symbolbild)

Bordelle brauchen eine Betriebsbewilligung. (Symbolbild)

Keystone

Bordelle brauchen neu eine Betriebsbewilligung. Um diese zu erlangen, müssen Salonbesitzer beim kantonalen Amt für Wirtschaft gewisse Unterlagen einreichen: etwa ein Strafregisterauszug, ein Betreibungsregisterauszug und eine rechtskräftige Baubewilligung. Die Salonbetreiber verpflichten sich aber auch, dass nur geschützter Geschlechtsverkehr stattfindet und dass Prostituierte Aufklärungsmaterial zu sexuell übertragbaren Krankheiten erhalten. Angestellte sollen besser geschützt werden.

Gegner des neuen Gesetzes finden, die Anforderung für eine Betriebsbewilligung sei zu hoch – gerade für selbstständig arbeitende Frauen, die nur wenig Deutsch können. Das treibe Sexarbeiterinnen letztlich in die Sozialhilfe, in die Illegalität oder in die Abhängigkeit von Grossbordellen. Kleinen Salons drohe das Ende.

Gewiss, es ist hart, wenn eine Frau ihr jahrelang geführtes Bordell aufgeben muss, weil sie nun keine Baubewilligung erhält. Oder dafür teure Massnahmen treffen müsste. Nur: Wer ein Gewerbe betreiben will, muss gewisse Spielregeln einhalten. Für jeden Quartierladen, ja für jeden Wurststand braucht es eine Bewilligung. Wieso sollte das für Bordelle nicht gelten? Ein Gewerbe ist auch immer mit einem gewissen finanziellen und bürokratischen Aufwand verbunden. Meistern sollte dies auch jemand können, der sein Geld mit Sex verdient.

Mit einer Betriebsbewilligung verlieren Bordelle den Ruch des Schattengeschäfts. Und Behörden erhalten ein Instrument, um gegen illegalen Salons vorzugehen.