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Der Zürcher Tiefbauvorsteher Richard Wolff (AL) nimmt Stellung zur Kantonsratsdebatte um den Rosengartentunnel.
Richard Wolff: Die dritte Spur im Abschnitt zwischen Milchbuck und Bucheggplatz kann man damit begründen, dass sie der Sicherheit dient, etwa als Ausweichspur bei Unfällen oder Servicearbeiten. Aber natürlich gibt es in der Stadt Zürich das Misstrauen, dass diese dritte Spur dereinst geöffnet werden und zusätzlichen Verkehr bringen könnte. Dieses Unbehagen in der Stadt wurde durch die Diskussion im Kantonsrat nicht beseitigt. Es ist eine Glaubensfrage, ob man jetzt sagen kann: Die dritte Spur bringt nie und nimmer Mehrverkehr.
Das war heute die für mich entscheidende Debatte: Eine Minderheit wollte im Gesetz verbrieft haben, dass nicht mehr als 56 000 Fahrten pro Tag durch den Rosengartentunnel gehen, was ungefähr dem heutigen Verkehrsaufkommen auf der Rosengartenstrasse entspricht. Die Mehrheit war jedoch dagegen. Was es gibt, ist eine Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat und dem Zürcher Stadtrat, in der diese Zahl festgeschrieben ist.
Es wäre wohl besser gewesen, sie ins Gesetz zu schreiben. Denn ein Gesetz ist längerfristig fassbarer als eine Abmachung zwischen zwei Regierungen.
Dem Vertrauen und Glauben an die Güte dieses Projekts wäre es natürlich dienlich, wenn wir eine eindeutige Aussage hätten, dass man oberirdisch tatsächlich eine Verkehrsreduktion will. Mit einer längeren Abklassierung wäre das eher möglich. Das Vertrauen all jener in der Stadt Zürich, die den Tunnel wollen, in der Hoffnung, dass es dann weniger Verkehr im Quartier gibt, wird durch den heutigen Kantonsratsentscheid geschwächt. Strittig war ja der untere Teil der Rosengartenstrasse zwischen Wipkingerplatz und Nordstrasse, der gemäss Kantonsratsmehrheit nun nicht abklassiert wird. Der obere Teil zwischen Nordstrasse und Bucheggplatz wird hingegen abklassiert.
Das muss man sich nach dieser Debatte tatsächlich fragen. Ich will dabei dem Entscheid des Gesamtstadtrats nicht vorgreifen.