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Der Kabelbrand vom Dienstag betraf mehrere Tausend Passagiere der SBB. Da die Verhinderung der Verspätungen und deren Folgen jedoch nicht im Machtbereich der SBB lag, sind sie nicht dazu verpflichtet, Schadensersatz zu zahlen.
Die Brandstiftung in einem Kabelkanal der SBB an der Schärenmoosstrasse legte am Dienstag den Zugverkehr zwischen Oerlikon und dem Flughafen Zürich lahm. Verspätungen und Zugausfälle waren die Folge, deren Auswirkungen das gesamte Schweizer Bahnnetz betrafen. Mehrere Tausend Reisende strandeten an Bahnhöfen, zwischen 120 und 130 Passagiere verpassten ihren Flug, weil sie nicht rechtzeitig am Flughafen eintrafen.
Schadensersatzforderung sind jedoch erst wenige eingegangen, wie der SBB-Sprecher Reto Schärli dem "Tagesanzeiger" mitteilte. Viel Hoffnung auf einen Ausgleich der Verluste können sich die Passagiere ohnehin nicht machen: Wenn die Umstände für die Verspätungen nicht vermieden oder deren Folgen nicht abgewendet werden können, sind die SBB gemäss den Fahrgastrechten von ihrer Haftung befreit. Dies sei laut Schärli bei der Brandstiftung vom Dienstag der Fall. Bahntickets seien jedoch bereits am Schalter rückerstattet worden.
Die Brandstifter, die nicht nur ein riesiges Pendlerchaos auslösten, sondern auch für einen Schaden von mehreren 100'000 Franken verantwortlich sind, werden nun von der Polizei und der Staatsanwaltschaft gesucht. Ihnen könnte eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr drohen, sollte der Schaden vorsätzlich verursacht worden sein. Haben die Täter gar wissentlich Leib und Leben in Gefahr gebracht, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von "nicht unter drei Jahren vor".