Mit der Aufhebung der «ausserordentlichen Lage» durch Bund und Kanton per 19. Juni erfolge auch bei der Stadt Zürich die Rückkehr zur Normalisierung, wie der Stadtrat am Mittwoch mitteilte.
Die Zahlungsfrist für Gebührenrechnungen beträgt nun also wieder 30 Tage, nicht 120. Bei drohenden Notlagen biete die Stadt aber weiterhin individuelle Zahlungsvereinbarungen an. Auch der Kanton kehrt per 1. Juli zu den normalen Fristen zurück.