Ende Oktober hatte der Bund schweizweit die Maskentragepflicht ausgeweitet. Seither muss auch in Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, ebenso überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Davon sind auch belebte Fussgängerbereiche betroffen, wie etwa die Zürcher Bahnhofstrasse. Die Stadt Zürich hat sich laut einer Mitteilung vom Montag nun dagegen entschieden, für solche stark frequentierten Bereiche ein permanentes Maskenobligatorium zu erlassen. Das Personenaufkommen schwanke dafür je nach Ort, Tageszeit und Wetter zu stark.
Stattdessen appelliere die Stadt mit Plakaten an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Sobald der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden könne, gelte die Maskenpflicht, hiess es auf Nachfrage. Personen, die etwa vor einem Einkaufsladen ohne Maske Schlange stünden, würden von der Polizei angesprochen.