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Eine Kandidatin für das Amt des Ersten Basler Staatsanwalts scheitert an einer Gesetzesformalie.
Basel-Stadt braucht einen neuen Ersten Staatsanwalt, nachdem der Amtsträger Alfredo Fabbri im Juni ans Bundesstrafgericht nach Bellinzona gewählt worden ist. Nur gerade neun Personen haben sich auf die Stellenausschreibung beworben, darunter eine Frau.
Die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates war von der Frau ausserordentlich angetan. Zusammen mit vier weiteren Kandidaten wurde sie zu einem ersten Gespräch geladen. Auch für die Schlussrunde wurde sie aufgeboten. Für die Kommission standen somit zur Auswahl eine Frau, die von Aussen kommen würde, und mit Sasha Stauffer ein Mann, der als Leitender Staatsanwalt den Betrieb seit Jahren von Innen kennt.
Bei einer detaillierten Prüfung des Lebenslaufs der Frau kamen jedoch Zweifel – nicht an ihrer Qualifikation, sondern an den formalen Voraussetzungen. Im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), das vor fünf Jahren revidiert worden ist, sind die Voraussetzungen beschrieben: Als Staatsanwalt kann in Basel-Stadt gewählt werden, wer die schweizerische Staatsbürgerschaft hat, in der Schweiz wohnt sowie an einer schweizerischen Universität einen Master- oder Lizenzitatsabschluss in Recht abgeschlossen hat. Erfolgte das Studium im Ausland, so gilt als Bedingung, dass eine kantonale Anwaltsprüfung erfolgreich bestanden wurde.
Die Frau ist zwar nicht Anwältin, doch sie hat nicht nur einen Masterabschluss, sondern hat auch mehrere Doktorarbeiten verfasst. Das Problem, wie es André Auderset, Präsident der Wahlvorbereitungskommission erklärt: Die Dissertationen wurden zwar an Schweizer Universitäten eingereicht, den Master machte sie jedoch im Ausland. Nach dem Buchstaben des Gesetztes erfüllt sie damit die Voraussetzungen nicht.
Rechtsprofessor Thomas Sutter-Somm, der die Gesetzesrevision begleitet hat, wurde um eine Stellungnahme gebeten, ob die Frau nicht doch wählbar sei. Mit der Formulierung sollte doch nur sichergestellt werden, dass sich ein Staatsanwalt tatsächlich mit den schweizerischen Gepflogenheiten auskennt. Sutter-Somm verneint. Eine Wahl, sagt Auderset, wäre angreifbar geworden. Die Frau schied aus.
Dem Grossen Rat wird damit Sasha Stauffer als Fabbri-Nachfolger vorgeschlagen. Seit 2002 arbeitet er bei der Basler Staatsanwaltschaft, seit 2004 als ordentlicher Staatsanwalt, seit 2016 als Leitender Staatsanwalt der Allgemeinen Abteilung. Strafverteidiger, die auf die Wahl angesprochen werden, sagen: «Wenn schon eine interne Nachfolge, dann ist Stauffer der richtige.»