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13 Jahre nach dem brutalen Mord am damaligen Metzerler Gemeindepräsidenten dürfte der Fall juristisch abgeschlossen sein. Das Bundesgericht hat Beschwerden der beiden Haupttäter abgewiesen. Sie müssen nun wegen Mordes und bandenmässigen Raubs hinter Gitter.
Weit über die Kantonsgrenze hinaus drang die Nachricht über den brutalen Mord, der sich in Metzerlen im Schwarzbubenland im März 2010 abspielte. Der damalige Gemeindepräsident Ivo Borer wurde in seiner Wohnung auf brutalste Weise niedergeschlagen und musste mit Kopfverletzungen in ein Spital gebracht werden. Dort verstarb der 71-Jährige knapp vier Monate später.
Nach jahrelangen Ermittlungen konnten zwei Täter festgenommen werden, ein Serbe sowie ein Holländer serbischer Abstammung. Als Beweis für die Anwesenheit des Serben im Haus in Metzerlen dienten DNA-Spuren am Schal, der am Tatort zurückgelassen wurde. Das Amtsgericht von Dorneck-Thierstein verurteilte die beiden im Juni 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 19 und 18 Jahren. Anklagepunkte: bandenmässiger Diebstahl und Mord. Die beiden, die fest darauf beharrten, nie im Haus des Opfers gewesen zu sein, reichten Beschwerde gegen das Urteil ein.
In zweiter Instanz bestätigte im Herbst 2022 das Obergericht des Kantons Solothurn das erstinstanzliche Urteil. Erneut wurde Beschwerde eingelegt, worauf der Fall vor dem Bundesgericht erneut verhandelt werden musste.
Nun hat das Bundesgericht die Beschwerden der beiden Hauptangeklagten abgewiesen. Die beiden machten vor allem Verfahrensmängel geltend. Unter anderem behaupteten sie in zynischer Art und Weise, der Tod des Mannes mehrere Monate später im Spital sei nicht kausal auf die Vorgänge Monate zuvor im Wohnhaus zurückzuführen. Hier sei die Kausalkette unterbrochen.
«Lausanne» wies diese und andere Punkte allerdings allesamt zurück. Somit sind die beiden Männer durch die höchste gerichtliche Instanz der Schweiz ebenfalls verurteilt worden. Die beiden Freiheitsstrafen belaufen sich auf 19 und 18,5 Jahre. Unter den Beweisen befinden sich DNA-Spuren und Zeugenaussagen.
Die beiden Haupttäter sollen einer internationalen kriminellen Organisation, den sogenannten Pink Panthern, angehören. Für die beiden Verhandlungen im Mordfall Metzerlen vor Amts- und Obergericht gab es deshalb grosse Sicherheitsvorkehrungen. Die Durchführungsorte wurden von der Solothurner Justiz geheim gehalten, Medien und Publikum konnten die Prozesse nur via Livestream verfolgen.