Die Einführung obligatorischer Einbürgerungskurse sei im Rahmen der Revision des Kantons- und Gemeindebürgerrechts (KBüG) geprüft worden, antwortet die Regierung auf die Motion von Riner. Und dabei ist sie verworfen worden, weil die Gemeinden davon nichts wissen wollten.
Die Gemeinden führen vor allem organisatorische Gründe für die Ablehnung ins Feld. So müssten Organisation und Durchführung dieser Kurse laut Regierungsrat durch Dritte erfolgen. Die Leistung wäre öffentlich auszuschreiben. Die Überwachung der Qualität der Kurse müsste durch den Kanton sichergestellt werden.
Die Regierung schliesst sich dieser Sicht nun an und lehnt obligatorische Einbürgerungskurse daher ebenfalls ab. Gegen einen freiwilligen Besuch solcher Kurse hat sie nichts. Das sei zu begrüssen, schreibt sie in ihrer Antwort. (rsn)