Bözberg
Eine Einstiegsrampe ist auf der Strasse geplant, damit die Haltestelle «Gemeindehaus» behindertengerecht wird

Noch bis zum 14. März liegt das Baugesuch der kantonalen Abteilung Tiefbau zum Ausbau einer Bushaltestelle im Ortsteil Oberbözberg zur Einsichtnahme auf.

Claudia Meier
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Die Markierung am Boden zeigt, wie die Haltestelle «Gemeindehaus» im Ortsteil Oberbözberg nach dem Behindertengleichstellungsgesetz umgebaut werden soll.

Die Markierung am Boden zeigt, wie die Haltestelle «Gemeindehaus» im Ortsteil Oberbözberg nach dem Behindertengleichstellungsgesetz umgebaut werden soll.

Bild: Claudia Meier

Auf dem Bözberg ist das Postauto ein wichtiges Verkehrsmittel. Viele Kinder fahren in der weitläufigen Gemeinde mit dem Bus in die Schule. So auch an diesem nebligen Morgen. Gut gelaunt warten die Kleinen vor einem stattlichen Bauernhaus im Ortsteil Oberbözberg auf den Bus.

Geht es nach dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt, soll die Haltstelle «Gemeindehaus» behindertengerecht ausgebaut werden. Ein entsprechendes Baugesuch liegt bis 14. März auf der Gemeindekanzlei Bözberg auf oder kann beim Kanton unter «Auflage Strassenprojekte» online eingesehen werden.

Vor dem Bauernhaus warten die Schulkinder im Ortsteil Oberbözberg auf den Bus, der sie innert weniger Minuten zum Weiler Ursprung bringen wird.

Vor dem Bauernhaus warten die Schulkinder im Ortsteil Oberbözberg auf den Bus, der sie innert weniger Minuten zum Weiler Ursprung bringen wird.

Bild: Claudia Meier

Aktuell verfügt die Haltestelle «Gemeindehaus» über keine baulichen Elemente. Der Bus hält in Fahrtrichtung Brugg auf der Strasse. Im technischen Bericht für den Ausbau heisst es: «Aufgrund des tiefen DTV (durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen Fahrzeuge/Tag) kann die Bushaltestelle als sogenannte ‹Kaphaltestelle› realisiert werden.»

Dies bedeutet, dass der Bus die jeweilige Haltekante anfährt und die Strasse während des Halts für den übrigen Verkehr blockiert.

Die geplante Rampe wird einen Teil der heutigen Fahrbahn beanspruchen.

Die geplante Rampe wird einen Teil der heutigen Fahrbahn beanspruchen.

Bild: Claudia Meier

Als gesetzeskonform gilt eine Haltekantenhöhe von mindestens 22 Zentimetern, die den selbstständigen Einstieg ermöglicht. Ein Abweichen von diesem Grundsatz muss begründet werden.

Aufgrund der Situation mit den angrenzenden Parzellen ist ein Ausbau der Haltestelle in beide Fahrtrichtungen mit einer Kantenhöhe von 16 Zentimetern bei der zweiten Türe möglich. Nur 10 Zentimeter hoch wäre die Kante bei der vordersten Türe. Unterstände im Wartebereich sind nicht geplant.

Das Verschieben der Haltestelle wurde mit der Gemeinde geprüft, jedoch mangels eines besseren Standortes verworfen. Für die Schulwegsicherheit wird der Warteraum als Gehweg Richtung Gallenkirch verlängert.

Im Voranschlag wird mit Kosten von 130’000 Franken für die Haltekante Fahrtrichtung Brugg und 110’000 Franken für die Kante Fahrtrichtung Gallenkirch gerechnet.